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Ratgeber · Photovoltaik & Speicher

Paragraf 14a EnWG: Wärmepumpe und Wallbox als steuerbare Verbraucher

Seit 2024 gelten für neue Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung besondere Regeln. Sie müssen vom Netzbetreiber steuerbar sein – dafür sinken die Netzentgelte.

Was die Regelung vorsieht

Droht eine Überlastung im örtlichen Stromnetz, darf der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte vorübergehend begrenzen. Eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt je Gerät bleibt dabei garantiert. Die Geräte werden also gedrosselt, nicht abgeschaltet. Der normale Haushaltsstrom ist nicht betroffen.

Was Sie im Gegenzug erhalten

Betreiber steuerbarer Geräte zahlen geringere Netzentgelte. Dafür gibt es verschiedene Modelle, etwa einen pauschalen jährlichen Nachlass oder einen reduzierten Arbeitspreis für einen separat gemessenen Verbraucher. Außerdem darf der Netzbetreiber den Anschluss einer solchen Anlage nicht mehr mit Verweis auf Netzengpässe ablehnen oder hinauszögern.

Was im Alltag davon zu merken ist

Eingriffe sind nur bei tatsächlichen Engpässen zulässig und zeitlich begrenzt. Eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher überbrückt solche Phasen in der Regel, ohne dass es im Haus kühler wird. Das Laden eines Elektroautos dauert entsprechend etwas länger.

Was für die Planung wichtig ist

Die Geräte müssen eine Steuerschnittstelle besitzen, und im Zählerschrank wird Platz für die Steuertechnik benötigt. Welches Entgeltmodell passt, hängt vom Verbrauch und der Messtechnik ab. Ein Energiemanagementsystem kann die verfügbare Leistung sinnvoll auf mehrere Geräte verteilen.

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